Weitere Informationen:
2. Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Detaillierte Informationen finden Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen.
Die Geburt Ihres Kindes hat Auswirkungen auf Ihre Rente. Aspekte, die Sie beachten sollten, werden in den Abschnitten über die Berücksichtigungszeiten (LL) und die Kindererziehungszeiten (LL) erklärt.
Elternzeit (LL) ist der gesetzliche Anspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt (daher wurde sie früher "Erziehungsurlaub" genannt). Wie lange Sie Elternzeit nehmen können und welche Bestimmungen Sie beachten müssen, lesen Sie im entsprechendem Abschnitt nach.
Auch Fragen zur Staatsangehörigkeit (LL), wenn beispielsweise Vater und Mutter des Kindes oder ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, werden in diesem Kapitel behandelt. Außerdem erhalten Sie Informationen, an wen Sie sich wenden müssen, wenn Sie Ihr Kind taufen (LL) lassen wollen.
Über die zahlreichen Formen der Betreuung für Ihr Kind informiert Sie die Lebenslage "Kinderbetreuung (LL)". Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.